Terrassenüberdachungen in Deutschland

Braucht es eine Baugenehmigung?

Wenn Kunden in unserem Sortiment nach einer Terrassenüberdachung stöbern, sind meist die Themen “attraktive Optik”, “Funktion” und “Komfort” im Vordergrund. Nicht selten sind es die Spezialisten von LÖWE – DER EXPERTE FÜR TERRASSENDACH, die in diesem Zusammenhang auch die Baugenehmigung thematisieren. Und das Thema ist komplex. Denn ob für eine spezielle Terrassenüberdachung in Deutschland eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Unsere Experten kennen sich rund um die Baugenehmigung für eine Überdachung der Terrasse aber bestens aus. In diesem Überblick haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst, Bei Fragen sind wir natürlich für Sie da.

Regelungen vom Bundesland abhängig

Die Grafik, die wir für Sie präsentieren, demonstriert es bereits deutlich: Ob Sie eine Baugenehmigung für die geplante Terrassenüberdachung einzuholen haben, hängt insbesondere davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Mit LÖWE – DER EXPERTE FÜR TERRASSEDACH haben Sie in diesem Kontext einen optimalen Partner: Unsere Services für Sie – Beratung, Verkauf, Aufmaß, Lieferung und Montage – bieten wir grundsätzlich deutschlandweit. Das bedeutet für Sie, damit wir auch fit in den länderspezifischen Regelungen rund um Terrassenüberdachung und Baugenehmigung sind. Sie gehen kein Risiko ein – wir beraten Sie zu diesem Thema bei Ihnen und auch in in unseren drei Filialen in Berlin und Brandenburg.

Welche Faktoren sind relevant für eine Baugenehmigung?

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Kriterien für die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung essentiell ist, zu berücksichtigen. Ein Kernelement ist dabei die umbaute Fläche, die für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung Relevanz hat. Zwischen etwa 20 und 50 m² differieren die Werte. Auch die Gebäudetiefe spielt in einigen Bundesländern eine Rolle. Ideal ist es, sich mit dem Thema Baugenehmigung zu befassen, ehe Sie mit dem Dachprojekt starten. Wir von LÖWE bieten Ihnen dabei wertvolle Unterstützung. Wir entwickeln für Ihre Terrasse eine Lösung, die eine attraktive Überdachung mit den bei Ihnen geltenden Regelungen kompatibel macht.

Frühzeitige Planung ist das A und O

Manche Bauherren scheren sich nicht um die Baugenehmigung für die Überdachung ihrer Terrasse. Entweder aus Unkenntnis. Oder weil sie der Meinung sind, das wäre schon alles in Ordnung. Natürlich können wir Ihnen zu einem solchen Plan nicht raten. Denn sollte die Baugenehmigung nicht beantragt worden sein, kann dies ein Bußgeld bedeuten. Und wenn Sie die Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nachträglich nicht erhalten, ist es auch möglich, dass alles abgerissen werden muss. Zumindest ein Baustopp droht in vielen Fällen. Wir empfehlen daher unbedingt die sichere Variante:

1. Recherche, ob eine Baugenehmigung verlangt wird
2. Beantragung der Baugenehmigung
3. Start des Bauprojekts einer Terrassenüberdachung

Bildliche Darstellung Baugenehmigung

Terrassenüberdachung Baugenehmigung

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Wir beraten Sie

LÖWE – DER EXPERTE FÜR TERRASSENDACH ist auch für erstklassigen Service bekannt. Das betrifft selbstverständlich auch die Baugenehmigung, die eventuell für die Überdachung Ihrer Terrasse einzuholen ist. Dieses wichtige Thema integrieren wir sorgsam in die Erstberatung, die wir für Sie kostenlos durchführen und die wir durch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Sie ergänzen. So gibt es mit Ihrem Bauamt keine Probleme und Sie erhalten eine Terrasse, die Ihnen absolut rechtskonform ein Extraplus Komfort für Ihre Immobilie schenkt.

Haben Sie zur Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung eine Frage? Wir freuen uns über Ihr Interesse.

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