Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen,
die zwischen LÖWE – Der Experte für Terrassendach, Heerstr. 673, 13591 Berlin, im
Folgenden „Verkäufer“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Vorbehaltlich individueller schriftlicher Absprachen und schriftlicher Vereinbarungen, die Vorrang vor
diesen AGB haben,gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes
vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande mit:
LÖWE-Der Experte für Terrassendach Inh. Bloguslaw Fulawka
Heerstr. 673
13591 Berlin
Deutschland
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer
eingestellten Produktbeschreibung.
(3) Sämtliche Angebote in dem Onlineshop des Verkäufers stellen lediglich eine unverbindliche
Einladung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten.
Die Angebote beziehen sich insbesondere auf Zaunsysteme, Toranlagen, Pforten, deren Zubehör
und eventuelle Montagearbeiten. Dabei werden Details wie Bemusterung, Art des Verlaufs (Bogen),
Beschichtung, Höhe, Breite, Antriebe und ähnliches beschrieben.
(4) Bei individuellen Angeboten außerhalb des Onlineshops erfolgt eine
individuelle Produktzusammenstellung.Die Konditionen werden dabei aus dem Onlineshop übernommen
und die Produktbeschreibungen detailliert ausgeschrieben. Bei fehlern bei der Übertragung in Bezug
auf die Beschaffenheit und die übernommenen Konditionen hat der Kunde ein Nachbesserungsrecht, dies
gilt auch für den Verkäufer, allerdings nur bis zur Fertigungsfreigabe.
(5) Sobald der Verkäufer die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird dem Kunden zunächst eine
Bestätigung über den seiner Bestellung beim Verkäufer zugesandt, in der Regel per E-Mail
(Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme der Bestellung dar. Nach
Eingang der Bestellung des Kunden wird der Verkäufer diese kurzfristig prüfen und dem Kunden
innerhalb von 14 Werktagen mitteilen, ob er die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung). Der
Bestellvorgang in dem Onlineshop des Verkäufers funktioniert wie folgt:
(6) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den
Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Klick auf den Button
„Warenkorb“ erhält der Kunde einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Über den Button
„Kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb
befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch die
als Pfeiltasten dargestellten Browserfunktionen „Zurück“ und „Weiter“ die eingegebene Bestellung
sowie die eingetragenen Daten ändern und einsehen. Der Antrag kann nur abgegeben und
übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese
Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Verkäufer
schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher
die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion
„Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass
die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags
dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer
zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

(7)Wichtige Information: Fehlkalkulationen
Der Onlinekonfigurator ist ein hochkomplexer Preisrechner, welcher aus Programmierugnstechnischen Gründen Fehlkalkulationen zur Bestellung freigeben kann. Aus diesem Grund erfolgt nach automatischer Bestellung und automatischer Auftragsbestätigung eine gesondere Prüfung durch unser Personal und eine schriftliche Bestätigung einer Onlinebestellung.

§ 3 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und der
Bestell- und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleistungen zu den im
Onlineshop genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten, insbesondere was
die Warenverfügbarkeit betrifft.
(2) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im
Onlineshop. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau
wieder; insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen.
Referenzbilder, Illustrationen und technische Zeichnungen dienen lediglich als
Anschauungsmaterial und können vom fertigen Produkt abweichen. Der Kunde kann sich
Ausstellungsanlagen in Zaunparks oder Referenzen ansehen, um einen Gesamteindruck der
Anlage zu erhalten. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise
wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier
beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten
Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das
Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag
kommt in diesem Fall nicht zustande.
(4) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar,
teilt der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 Technische Zeichnung

(1) Der Vertragsgegenstand umfasst grundsätzlich auch eine technische Zeichnung. Sie beinhaltet
eine genaue Auflistung des gewünschten Produktumfangs und der gegebenenfalls auszuführenden
Arbeiten. Darüber hinaus dient sie als optische Darstellung und Einbauplan. Die optische
Darstellung des Musters kann von der technischen Zeichnung abweichen, sofern einzelne
Musterelemente nicht schweißbar sind; ansonsten stellt die Zeichnung die genaue Bauweise des
Musters dar. Stufen in der Zaunoberkante sind in der Zeichnung nicht dargestellt. Die Notwendigkeit
von Abstufungen kann erst bei der Montage ersichtlich sein.
(2) Die technische Zeichnung wird, wenn der Kunde in Berlin und Umgebung wohnhaft ist, nach
Absprache mit Aufmaß erstellt. Anderenfalls lässt der Kunde dem Verkäufer die entsprechenden
Maße zukommen.
(3) Wird nur ein Tor bestellt, genügt anstelle einer Zeichnung ein Laufrichtungsvordruck. Bei
Zweiflügeltoren, Pforten, Pfosten, Stabmatten sowie Klein- und Ersatzteilen wird keine Zeichnung
angefertigt.

§ 5 Aufmaß

(1) Das Aufmaß dient zur Festlegung der Zaunaufteilung und der Festlegung der technischen
Realisierbarkeit des Bauvorhabens. Es werden Höhe, Breite und eine optische Darstellung
angegeben.
(2) Beim Aufmaß muss der Kunde persönlich anwesend sein, um die aufgenommenen Maße und
Details zu bestätigen, die Grenzpunkte festzulegen und mit dem Angebot sowie der technischen
Zeichnung abzugleichen. Der Kunde muss dem Vermesser die Grenzpunkte aufzeigen. Dabei
dienen die vereinbarten Anfangs-, Zwischen- und Endpunkte als Grundlage der Zaunaufteilung. Mit
Bestätigung der Zeichnung bestätigt der Kunde auch die im Aufmaß festgesetzten Punkte.
(3) Die festgelegten Grenzpunkte sollten im Falle einer Montage vom Kunden so markiert oder
festgelegt werden, dass für den Monteur unmissverständlich klar ist, wo die Zaunanlage beginnt
und wo sie endet.

§ 6 Lieferung und Versandkosten

(1) Die Auslieferung an das Versandunternehmen erfolgt normalerweise in 6 bis 14 Wochen nach
Eingang der Anzahlung und Bestätigung der technischen Zeichnung vom Werk. Bei
Sonderkonstruktionen, im Falle von Korrekturzeichnungen oder je nach Auftragslage kann die
Fertigung unter Umständen länger dauern.
(2) Zwei bis vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche
Uhrzeit der Lieferung informiert. Die tatsächliche Uhrzeit der Lieferung kann dabei stark variieren,
sodass der Kunde den gesamten Tag der Lieferung erreichbar und zur Verfügung stehen muss.
Sollte ein festgelegter Liefertermin durch höhere Gewalt verschoben werden müssen, so wird der
Kunde umgehend darüber in Kenntnis gesetzt.
(3) Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden. Der Lieferant entlädt die
gelieferten Waren und bringt sie bis max. 10 Meter auf das Grundstück des Kunden.
(4) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern es sich um Lieferungen unterschiedlicher
Hersteller handelt.
(5) Bei der Lieferung von Toren muss eine Ablagehilfe zur Verfügung gestellt werden. Für große
Tore ist ein Hebegerät (Kran, Gabelstapler) und bei kleineren Toren eine Unterstützung durch zwei
bis drei Personen zum Abladen zu organisieren.
(6) Die Lieferung wird abgebrochen und die zu liefernde Anlage wieder zum Hersteller oder zur
Zentrale zurückgeschickt, wenn
(a) der Kunde nicht erreichbar ist,
(b) eine fällige Zahlung nicht geleistet bzw. ein Zahlungsnachweis nicht erbracht wurde.

§ 7 Montage

(1) Ein Montagetermin wird separat mit dem Kunden vereinbart und muss nicht dem Liefertermin
entsprechen. Montagetermine, welche vom Kunden abgesagt werden, können frühestens nach 10
Tagen neu eingeplant werden.
(2) Die Montage erfolgt in der Regel in 2 bis 3 Montagetagen. Je nach Projekt kann die Montage
mehrere Termine benötigen.
(3) Der Kunde stellt bei der Montage einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich
zur Verfügung. Außerdem stellt der Kunde den Technikern bei Montagebeginn Leitungspläne über
Medien, wie Telefon, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen und ähnlichem zur Verfügung. Grundsätzlich
gilt auch, dass verlegte Leitungen bauseits freigelegt werden müssen.
(4) Die Montage umfasst
(a) das Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk,
(b) den Aushub und das Erstellung eines Fundamentes für ein Schiebetor,
(c) den Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw. Ausrichtung
und
(d) ggf. den Anschluss aller elektrischen Komponenten (außer Gegensprechanlagen) im
Bereich der Zaunanlage, sofern diese im Angebot des Verkäufers enthalten sind.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Montage nicht:
(a) die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung,
(b) die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten und ähnlichem,
(c) die Verlegung von notwendigen Kabeln zum Bereich der Zaunanlage bzw. zu den
Antrieben für im Angebot befindliche elektrische Antriebe, Sprechanlagen oder ähnliches,
(d) den Anschluss von elektrischen Fremdfabrikaten (z. B. Antriebe),
(e) die Montage von Briefkästen, die vom Kunden bereitgestellt werden und
(f) den Anschluss von elektrischen Leitungen im Hausinnern.
(6) Der Montagepreis gilt, sofern nicht anders vereinbart, für normale Bodenverhältnisse, also ohne
Betonreste, alte Fundamente, Findlinge oder ähnliches (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18 196).
Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann
die Montage abgebrochen werden. Nach eingehender Beratung mit dem Kunden und dem
Montageteam wird dann ein neuer Montagepreis festgesetzt.
(7) Die Installation von Zubehörelementen an vorhandene Haus-/ Bautechnik ist nicht Vertragsbestandteil zwischen LÖWE und dem Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber Zubehörelemente von LÖWE installieren, so übernimmt LÖWE keine Verantwortung für Installationsfehler bei Fremdfabrikaten. Bei der Installation von Adaptern, wie ELQ, Funkempfänger , GSM Module Sprechanlagen oder andere Elektronischen Elementen an bauseitige Technik wird ein Werkszustand vorausgesetzt. Für die Deprogrammierung übernimmt LÖWE keine Verantwortung.

§ 8 Montage durch fremde Firmen

(1) Bei der Montage durch fremde Firmen muss mit Anpassungen/Bohrungen am Material
gerechnet werden, da viele Elemente nachträglich aufeinander justiert werden.
(2) Aufgrund der individuellen Fertigung gibt es keine konkreten Einbaupläne.
(3) Die Montage sollte nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da für eine Montage spezielles
Werkzeug benötigt wird.

§ 9 Sicherheitsbestimmungen bei kraftbetätigten Toren nach DIN EN 13241-1

(1) Der Betreiber von kraftbetätigten Toren ist nach DIN EN 13241-1 für einen sicheren Betrieb der
Anlage verantwortlich. Hierzu muss das Tor regelmäßig von Fachpersonal geprüft werden.
(2) Der Verkäufer übergibt dem Kunden bei der Übergabe der Toranlage eine
Konformitätserklärung, ein Bedienungs- und Wartungshandbuch, ein Prüfbuch und eine
Inbetriebnahmeerklärung, die vom Kunden unterschrieben werden muss.
(3) Kraftbetätigte Tore dürfen nur von erfahrenen Monteuren montiert werden.

§ 10 Abnahme der Anlage

(1) Im Falle einer Montage durch den Verkäufer erfolgt die Abnahme der Anlage grundsätzlich am
letzten Montagetermin bei Anwesenheit des Kunden. Dabei wird ihm die Bedienung durch
Montagemitarbeiter erklärt. Zudem kann der Kunde Beanstandungen geltend machen.
(2) Kann der Kunde am letzten Montagetermin nicht anwesend sein, wird ein individueller Termin
zur Abnahme der Anlage vereinbart.
(3) Die Übergabe von Schüsseln und Sendern sowie Inbetriebnahme erfolgt erst bei Bezahlung der Schlussrechnung. Bis zur kompletten Zahlung liegt ein Eigentumsvorbehalt vor.
(4) Optische Mängel werden nach DIN Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.

§ 11 Abweichungen in der Beschaffenheit

Entspricht die Beschaffenheit des Produktes nicht den vertraglichen Eigenschaften so wird der Mangel an der Sache auf das betroffene Element beschränkt. Betrifft die Abweichung oder der Mangel ein Element, welches einzeln, oder zusammen in gleichen oder ähnlichen Elementen eine Einheit bildet, so ist der Mangel immer auf die einzelne Sache beschränkt.  Ist eine Änderung an einer Zaunstrecke notwendig, erfolgt die Anpassung an einem Element, nicht an der Zaunstrecke. Ist eine Änderung an der Beschaffenheit notwendig, erfolgt diese im Rahmen der schlosserfachlichen Maßnahmen. Besteht eine Abweichung an der Beschaffenheit an der Pulverbeschichtung, so erfolgt diese durch ausbessern mit Korrekturfarbe vor Ort, Ergänzungen sind unter §10.

§ 12 Zahlung und Preise

(1) Die Zahlung erfolgt per Barzahlung und/oder Vorkasse (Überweisung, Online-Überweisung,
PayPal).
(2) PayPal kann für Anzahlungen bis 1.000,00 EUR kostenfrei genutzt werden. Darüber
hinausgehende Zahlungen werden mit der PayPal-Provisionsgebühr in Höhe von 1,9% beim
Kunden kalkuliert.
(3) Bei der Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% der Auftragssumme fällig.
(4) Ohne Montage: Bei Lieferbereitschaft ggf. am Tag der Lieferung sind die restlichen 80% der Auftragssumme
fällig.
(5) Mit Montage: Bei Lieferbereitschaft ggf. am Tag der Lieferung sind 70% der Auftragssumme fällig.
(6) Alle Artikelpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind
Endverkaufspreise zuzüglich Versandkosten. Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer.

(7) Auftragnehmer behält sich das Recht eine Zahlung bei Lieferbereitschaft zu fordern.

(8) Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer vor die Arbeiten/ Montagen und vereinbarte Termine abzubrechen. Zahlung gilt nach vereinbarten Zahlungsstufen. Eventuelle einbehalte aufgrund Sachmängeln und oder fehlenden Lieferungen können in einfacher Summe vom geforderten Betrag abgezogen werden. Montageleistungen darf der Auftragnehmer bei Bedarf nach baufortschritt einfordern

§ 13 Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunden gebeten,
diese Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu dem
Verkäufer aufzunehmen.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder der Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Kunden keinerlei Konsequenzen, hilft dem Verkäufer aber, eigene
Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu
können.

§ 14 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere §§ 434 ff BGB.
(2) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in
der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(3) Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der
Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.

(4) Die Fernbedienung gilt als Verschleißteil und fällt nicht unter die Garantie, trotzdem geben wir aus Kulanz 6 Monate Garantie auf die Fernbedienungen.

Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen bei Verbrauchsmitteln und Verschleißteilen, z.B. Sicherungen, Akkus, Leuchtmittel usw…

§ 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat er die Kaufsache
pfleglich zu behandeln und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
(3) Sind die gelieferten Waren im Zuge der Montage wesentliche Bestandteile des Grundstücks im
Sinne des § 946 BGB und damit Eigentum des Kunden (Grundstückseigentümers) geworden, so
verpflichtet sich der Kunde, wenn er in Zahlungsverzug kommt, die Demontage der Waren zu
gestatten und das Eigentum an diesen an den Verkäufer zurück zu übertragen.

§ 16 Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für
Sach- und Vermögensschäden, die bei der Montage entstehen. Hierzu zählen insbesondere:
(a) Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5
Abs. 2) zur Verfügung gestellt hat,
(b) Beschädigungen, wie Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder Undichtigkeit, auf und an
bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten und
ähnlichem und
(c) Beschädigungen, die durch Ausgrabungen, Bohrungen oder Installationen entstehen.

§ 17 Widerrufsrecht

(1) Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag
grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und
beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch kein Widerrufsrecht, wenn die Waren nach
individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden. Dies ist bei den Zaunanlagen des
Verkäufers, die nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung speziell auf die Wünsche des
Kunden abgestimmt sind, regelmäßig der Fall.

§ 18 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit in seinem Kundenkonto einsehen. Die
Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der
Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren
Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers
gewährte Schutz dem Kunden nicht entzogen wird.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des
Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder
der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.

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